Baurecht

Das Baurecht umfaßt alle Aspekte, die mit der Errichtung und Veränderungen von Bauwerken zu tun haben. Zu unterscheiden ist aufgrund der unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen zwischen dem öffentlichen und dem privaten Baurecht.

Im Bereich des öffentlichen Baurechts werden Zulässigkeit, Grenzen, Ordnung der baulichen Nutzung von Boden geregelt. Häufig treten Fragen zur planungsrechtlichen Zulässigkeit von baulichen Anlagen, Anträge auf Erlaß von Baugenehmigungen (Vorbescheid, Auflagen, Beteiligung von Nachbarn) auf. Nachbarn, die durch eine erteilte Baugenehmigung unmittelbar betroffen sind, können sich aufgrund der rechtlichen Möglichkeiten nur eingeschränkten gegen diese vorgehen. Ob Abstandsflächen eingehalten wurden oder eine Belastung (Lärm, Geruch, Wertverlust etc.) droht, muß meistens kurzfristig geklärt werden.

Die Beziehungen zwischen den privaten Baubeteiligten regelt das Private Baurecht. Im Fokus stehen meist die Beziehungen zwischen dem Bauherrn, demjenigen der ein Bauwerk in Auftrag gibt und den Bauträgern, die das Bauwerk planen und ausführen (z. B. Architekten, Bauunternehmen und Handwerkern). Schwerpunkte sind hierbei die Vertragsgestaltung, Ausführung und Abwicklung von Bauverträgen nach den Regelungen des BGB bzw. der VOB sowie Fragen zum Werklohn, der Haftung und der Gewährleistung.